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Einkommensteuer,Stille Gesellschaft,Einkunftsart

Unser Mandant (Einzelunternehmen im Garten- und Landschaftsbau) hat mit einem Dritten einen Gesellschaftsvertrag über eine stille Gesellschaft abgeschlossen. Er ist bisher nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vertrag enthält folgende Bestimmungen in Kurzfassung: • Der stille Gesellschafter erbringt eine Einlage von 12.000 € (5.000 € Bareinlage, 7.000 € Sacheinlage Pkw). • Das Kfz wird auf den Geschäftsinhaber umgemeldet, und dieser trägt alle Kosten des Unterhalts. • Der Vertrag ist befristet vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2024. • Im Falle der Kündigung oder der Beendigung der Gesellschaft ist die Einlage von 12.000 € an den stillen Gesellschafter zurückzuzahlen. • Der stille Gesellschafter ist am Jahresgewinn beteiligt, jedoch nicht an einem Verlust. • Die geleistete Einlage ist mit 10 % p. a. zu verzinsen. • Der stille Gesellschafter hat Kontrollrechte der Bücher und Geschäftspapiere. Der Vertrag enthält eine salvatorische Klausel. Wir bitten um die rechtliche Beurteilung des Vertrags. Insbesondere soll die Frage geklärt werden, ob der Vertrag rechtskräftig ist (ohne eingetragenes Handelsgewerbe). Zudem möchten wir wissen, welche Konsequenzen sich aus dem Vertrag ergeben (für unseren Mandanten, für die Buchführung und Steuererklärungen).
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