Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Denkmal-AfA,Veräußerungsgewinn,§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG

Ein Mandant (natürliche Person) kauft eine Eigentumswohnung, die unter Denkmalschutz steht. Er wohnt zunächst selbst in der Wohnung. Die Anschaffungskosten der Wohnung betrugen 300.000 €. Des Weiteren sind im Nachgang 100.000 € angefallen, für die Denkmal-AfA nach § 10f EStG mit 9 % jährlich angefallen ist. Nach zwei Jahren zieht der Mandant aus und vermietet die Wohnung. Die Denkmal-AfA wird seitdem nach § 7i EStG weitergeführt. Nun soll die Wohnung noch innerhalb der Frist von zehn Jahren nach § 23 EStG für 400.000 € veräußert werden. Es stellt sich die Frage, wie der Spekulationsgewinn zu berechnen ist: Die im Rahmen der Vermietung und Verpachtung geltend gemachte AfA erhöht den Gewinn, korrekt? Wie verhält es sich mit der Denkmal-AfA? Ist nur die im Vermietungsbereich zu berücksichtigen oder die gesamte (also auch die nach § 10f EStG)? Wenn die Denkmal-AfA hinzuzurechnen ist: Werden die 100.000 € als Anschaffungskosten gewertet? Andernfalls käme es zu der Situation, dass die Investition von 100.000 € wohl mehrfach besteuert würde. Für eine Beispielrechnung wäre ich dankbar.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen