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Einkommensteuer,Grundstücksveräußerung,Nachträgliche Kaufpreisminderung

Es wurde ein privates Veräußerungsgeschäft erklärt. Der Kaufpreis wurde aufgrund von Mängeln nachträglich um 60 T€ gemindert. Dies wurde notariell bisher noch nicht festgehalten. Die nachträgliche Minderung wurde schriftlich fixiert und bar ausgezahlt. Das Finanzamt erkennt die Minderung des Kaufpreises nicht an. Wir haben einen Einspruch gestellt. Inwieweit müssen die Minderungen nachgewiesen oder notariell begründet werden?
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