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Veräußerungsgeschäft,Fristberechnung,§ 23 EStG

Ein Mandant hat im Oktober 2011 ein Mehrfamilienhaus erworben, das vermietet wird. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren läuft also im Oktober 2021 ab. Er möchte das Haus verkaufen und möchte schon jetzt in Verkaufsverhandlungen treten. Ist dies steuerschädlich wegen der Spekulationsfrist von zehn Jahren? Der Kaufvertrag soll aber erst nach Ablauf dieser Frist abgeschlossen werden, und die Übergabe von Nutzen und Lasten soll auch erst nach Ablauf der zehn Jahre erfolgen.
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