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§ 23 EStG,Auslandsimmobilie,Progressionsvorbehalt

Eine in Deutschland ansässige natürliche Person besitzt eine Immobilie in der Ukraine und eine in Russland. Beide sollen mit Gewinn verkauft werden. Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht, und unterliegt der Veräußerungsgewinn ggf. dem Progressionsvorbehalt in Deutschland? Die Immobilie in der Ukraine wird noch keine zehn Jahre gehalten. Die Immobilie in Russland wird schon seit mehr als zehn Jahren gehalten.
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