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Veräußerungskosten,Preis

Ein Mandant hat im Jahr 2019 ein Grundstück für 25.000 € gekauft (ohne Nebenkosten). Es bestand das Vorhaben, auf dem Grundstück ein Haus zu bauen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Es entstanden Kosten für Planung, Architekt, Vermesser, Baubetreuungskosten, Abrisskosten eines alten Gebäudes etc., insgesamt ca. 60.000 €. Diese Kosten wurden in der Steuererklärung noch nicht berücksichtigt, da diese nach Fertigstellung abschreibungsfähige Herstellungskosten dargestellt hätten. Im Jahr 2021 wird das Grundstück für 200.000 € verkauft. Es muss ein Veräußerungsgewinn gem. § 23 EStG versteuert werden. Können die Kosten in Höhe von 60.000 € (Abrisskosten, Planungskosten etc.) bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns mindernd berücksichtigt werden?
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