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Veräußerung,Immobilie

Unsere Mandanten haben zusammen eine Wohnung zur Selbstnutzung gekauft. Zu der Selbstnutzung kam es nie, da sie sich getrennt haben. Die Ehegatten haben sich darauf geeinigt, dass der Ehemann die Anteile der Ehefrau erhält und dafür auch die Darlehensverbindlichkeiten übernimmt. Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung stellen wir uns die Frage, ob dies als Veräußerung i.S.d. § 23 EStG gilt oder ob der Vorgang nicht einkommensteuerbar ist?
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