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Veräußerung,§ 23 Abs. 1 EStG,vermögensverwaltende KG

Eine Immobilie befand sich seit 2006 (Anschaffung) im Betriebsvermögen des Einzelunternehmers A. Im Jahr 2019 wurde diese Immobilie an eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG unter Aufdeckung der stillen Reserven veräußert. An dieser Gesellschaft ist A zu 100 % Kommanditist. Die GmbH als Komplementär ist nicht an der KG beteiligt. Die vermögensverwaltende KG möchte im Jahr 2021 die Immobilie verkaufen. Kann die KG die Veräußerung steuerfrei vornehmen? Liegt ein Fall des § 23 EStG vor? Beginnt ein neuer Zehnjahreszeitraum ab Verkauf im Jahr 2019, oder gilt die Anschaffung im Jahr 2006 als Beginn des Zehnjahreszeitraums? Ich sehe folgendes Problem: Der § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG fingiert eine Anschaffung. Nach dem BMF-Schreiben vom 05.10.2000, IV C 3 – S-2256-263/00, Rz. 8 dürfte § 23 EStG nicht anzuwenden sein. Oder gilt diese Regelung nur, wenn die Immobilie vom Privatvermögen in eine vermögensverwaltende KG eingebracht bzw. verkauft wird?
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