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§ 23 EStG,Teilentgeltlichkeit,Veräußerungsgewinn

Eheleute kaufen gemeinsam im Jahr 2018 ein EFH für 100.000 €. Es wird eine Stundung des Kaufpreises vereinbart – monatliche Zahlungen 250 € und lebenslanges Wohnrecht der vorherigen Besitzerin. Die Eheleute erhalten für das Wohnrecht keine Vergütung und einer Sonderzahlung in Höhe von 35.000 € mit Abschluss des Kaufvertrags. Besitzübergang Nutzen und Lasten geht mit der ersten Zahlung auf die Eheleute über. Bis 2021 wurden weitere 100.000 € in die Sanierung des Hauses von den Eheleuten investiert. Das Objekt wird steuerlich nicht berücksichtigt, da keine Einnahmen vorliegen. Nun soll das Objekt im Jahr 2021 veräußert werden für ca. 700.000 €. Wie ermittelt sich der Erlös gem. § 23 EStG? Entsteht überhaupt ein Erlös gem. § 23 EStG? Das Wohnrecht soll gelöscht werden. Nach dem Verkauf des Hauses wird der restliche Kaufpreis an die Vorbesitzerin gezahlt. Die Vorbesitzerin erhält ein neues Wohnrecht in einem neuen Haus, dass von den Eheleuten noch errichtet wird.
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