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Zahlungsunfähigkeit,Darlehen,Rentner

Vorliegend handelt es sich um eine Rentner-GmbH (der GGF ist 69 Jahre). Laut der Rückdeckungs-Versicherung E beträgt der Aktivwert zum Bilanztermin 31.12.2020: 170.964,96 €. Handelsbilanz Kapitalfehlbetrag zum 31.12.2018 214.975 € (Vorjahr: 157.485 €) abzüglich Darlehen – 218.085,55 € Fehlbetrag –3.110,02 € Steuerbilanz durch Eigenkapital nicht gedeckter Fehlbetrag 127.248 € (Vorjahr: 97.301 €). Gewerbesteuermessbetrag für 2019 Gewerbeverlust i.H.v. 24.600 € vortragsfähiger Gewerbeverlust per 31.12.2019 i.H.v. –186.776 €. Körperschaftssteuer für 2019: 0 € Körperschaftssteuer Verlustvortrag z. 31.12.2019 –188.180 € Es liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung vor zwischen dem GGF und der GmbH. Dieser lautet wie folgt: „1. Die Schuldnerin erkennt gegenüber dem Gläubiger Verbindlichkeiten aus einem Gesellschafterberechnungskonto in laufender Rechnung gegenüber dem Gläubiger in unbestimmter Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 213.157,63 € an. 2. Zur Vermeidung/Beseitigung einer etwa gegebenen oder in Zukunft eintretenden Überschuldung der Schuldnerin wird vereinbart, dass der Gläubiger mit seiner Forderung aus dem Verrechnungskonto gegen die Schuldnerin hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger im Rang hinter die Forderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurücktritt.“ Dem GGF wurde eine Betriebsrente mit einer jährlichen Steigerung von 2 % zugesagt. Die monatliche Rente belief sich im Jahr 2018 auf 2.760,00 €, 2019 auf 2.815,60 €, 2020 auf 2.871,50 €, 2021 auf 2.928,93 €. Der Abschluss 2020 soll in Kürze erstellt werden, sobald das versicherungsmathematische Gutachten vorliegt. Auf Grund der vorliegenden Konstellation ist der GGF zur Vermeidung der Insolvenz verpflichtet, monatlich ca. 1.000 € einzuzahlen. Frage 1: Macht dies weiterhin Sinn, oder sollte daran gedacht werden, auf Grund der immer wieder drohenden Zahlungsunfähigkeit die jährlich erforderlichen Einzahlungen zu beenden und einen Insolvenzantrag zu stellen, so dass ein Verzicht des Gesellschafters auf sein Darlehen zu keinen steuerlichen Folgen führt? Würde dann im Rahmen der Liquidation das Darlehen in Höhe von 213.000 € an den GGF ausgezahlt werden? Was sollte hier dem Mandant empfohlen werden? Frage 2: Der Mandant möchte nunmehr wegen Negativzinsen auf dem Bankkonto (0,5 % p.a. ab 200.000 €) einen Betrag in Höhe von 100.000 € in B-Aktien anlegen. Hier wollte ich generell zu Folgendem raten: In der Anlagestrategie ist der GGF auch in der Rentenphase frei. Er kann sich frei entscheiden, ob er z.B. in Immobilien anlegt oder in Aktien. Die lebenslängliche Versorgungssicherheit ist bei der Rentner-GmbH ohnehin nicht gegeben. Jedoch ist zu beachten, dass eine Aktienanlage ein risikoreiches Geschäft ist. Allein bei Kauf der Aktien fallen 5 % an. Wenn er sich dazu entscheidet, möchte er bitte ein Angebot über ETF-Fonds vergleichen, um geringere Anschaffungskosten zu haben, da 5 % Kaufnebenkosten erst verdient werden müssen. Frage, ist dies generell korrekt? Und ändert sich hierdran etwas durch den in Frage 1 geschilderten Sachverhalt, weil er im Prinzip die Aktien mit Kredit kauft?
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