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§ 23 EStG,Anschaffung,Rückforderungsrecht

Ein Mandant von mir hat ein Grundstück vor ca. 15 Jahren unentgeltlich an seine Frau übertragen. Er vereinbarte, dass im Rahmen einer rechtskräftigen Scheidung das Grundstück wieder an ihn unentgeltlich zurückübertragen werden muss. Dies ist nun der Fall. Das Grundstück wurde in den 15 Jahren nicht verändert/keine Investitionen wurden getätigt. Mein Mandant möchte nun das Grundstück verkaufen und fragt nach, ob § 23 EStG zum Tragen kommen könnte. Meines Erachtens ist die Rückübertragung kein Anschaffungsvorgang und die zehnjährige Frist somit abgelaufen. Korrekt?
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