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Steuerpflicht Kapitallebensversicherung,Abschluss vor 2005

Liebes Team, mein Mandant hat eine Kapitallebensversicherung mit ratierlicher Beitragszahlung abgeschlossen am 01.10.2003. Die Lebensversicherung wird bereits monatlich seit 2021 ausbezahlt als steuerfreie Rente Mein Mandant möchte jetzt 200.000,00 in diese bestehende Lebensversicherung einzahlen. Ist dies schädlich für die Steuerfreiheit? Wenn ja, wird auch die Rente, die seit 2021 bezahlt wird, steuerpflichtig?
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