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Depotübertrag,Realteilung,FiFo-Prinzip

Unser Mandat hat nach dem Tod seiner Mutter einen hälftigen Anteil an einem Wertpapierdepot geerbt. Darin befinden sich Aktien, die vor 2009 angeschafft wurden. Unser Mandant beabsichtigt, seinen Anteil am Depot auf seine Tochter zu übertragen. Neben ihm ist sein Vater zu 1/2 Erbe geworden. Wie sind die Anschaffungskosten an den Depotanteilen zuzuordnen und zu welchem Zeitpunkt? Hat die Bank bei der Aufteilung und Zuordnung an die Erben Kapitalertragsteuer einzubehalten?
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