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§ 32d EStG,Teileinkünfteverfahren,Antrag

Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt. Vorherige Ausschüttungen gab es nicht. Daher wurde bisher kein Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gestellt. Im nun erlassenen Einkommensteuerbescheid wurde die vGA mit der Kapitalertragsteuer belegt. Gibt es bei einer vGA die Möglichkeit den Antrag auf das Teileinkünfteverfahren noch zustellen, wenn der Einkommensteuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist?
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