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Zinsanteil,Unverzinsliche Darlehensforderung

Mutter M hat eine Darlehensforderung (=Df) von Euro 200.000 an exemplarisch die Welthungerhilfe (scheint ein üblicher Vorgang zu sein). Dieses Darlehen ist unverzinslich und kann bei Bedarf zurückgefordert werden. Diese Df hat sie nun auf ihre Tochter T übertragen. Schenkungsteuerlich ergeben sich keine "Probleme" (Freibetrag 400.000, keine Vorschenkungen). Nach § 12 (3) BewG ist bisher jede Kapitalforderung, die länger als 1 Jahr gestundet wird, "abzuzinsen", also aufzuteilen in einen Tilgungs- und Zinsanteil nach § 20 (1) Nr. 7 EStG. Den (fiktiven) Zinsanteil hätte M (bzw. danach T) im Zeitpunkt der Rückzahlung des gesamten Betrags oder im Fall einer Ratenzahlung jährlich zu versteuern!?
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