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Steuerschädliche Verwendung,Abtretung Rentenversicherung

Der 100%-Gesellschafter möchte seine Gesellschaft (GmbH) durch eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 3.000.000,00 € stärken. Es ist unklar, welche Variante für die Aufbringung des Geldes gewählt werden soll. Variante a) – Darlehensaufnahme und Abtretung der fondsgebundenen Rentenversicherung: Das Darlehen, welches der Gesellschafter privat aufnehmen möchte, um dieses für die Kapitalrücklage in der GmbH zu nutzen, plant er durch die Abtretung einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherung abzusichern. Die Versicherung befindet sich in der Ansparphase mit mehr als 12 Jahren laufenden Beitragszahlungen. Ist diese Abtretung steuerschädlich? Variante b) – Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung: Der Gesellschafter kündigt die vor dem 1.1.2005 abgeschlossene fondsgebundene Rentenversicherung und nutzt dieses Geld für die Einlage in die Kapitalrücklage. Ist die Kündigung oder der Rückkauf vollumfänglich steuerfrei?
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