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beschränkte Steuerpflicht,§ 49 EStG,Darlehen zwischen Privatpersonen

Es stellt sich die Frage, ob ein im Ausland (Dominikanische Republik) wohnender Mandant (natürliche Person) ohne deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Kapitalerträge aus einem Darlehen, das er einem in Deutschland lebenden Inländer gewährt hat, in Deutschland versteuern muss (beschränkte Steuerpflicht für Kapitalerträge?). Ein DBA mit der Dominikanischen Republik gibt es nicht. Der im Ausland wohnende Mandant ist durch Einkünfte aus Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig.
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