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Zufluss,Verzicht auf Zinsen vor deren Entstehung

Eine Bank bietet das sog. Gewinnsparen an. Der Kunde hat in diesem Fall für jedes Los einen monatlichen Gewinnsparbeitrag von 6 € zu entrichten. Dieser Beitrag wird dem Girokonto des Kunden der Bank belastet. Entsprechend der Sparordnung wird ein Teilbetrag von 4,50 € als Sparbeitrag einem "Gewinnsparkonto" des Kunden bei der Bank gutgeschrieben. Den verbleibenden Teilbetrag von 1,50 € (sog. Auslosung- und Kostenanteil) nimmt die Bank entgegen und führt diesen an die Gewinnsparverein (eigentständiges Rechtssubjekt) ab. Über die Sparbeiträge, die im Laufe eines Kalenderjahres auf dem "Gewinnsparkonto" des Kunden bei der Bank gesammelt werden, kann der Kunde gemäß der Sparordnung und den Auslosungsbestimmungen nicht verfügen. Die angesammelten Sparbeiträge auf dem "Gewinnsparkonto" werden einmal im Jahr dem Girokonto des Kunden bei der Bank gutgeschrieben. Das angesammelte Guthaben auf dem "Gewinnsparkonto" wird von der Bank verzinst. Gemäß der Sparordnung und den Auslosungsbestimmungen werden die anfallenden Zinsen von der Bank an den Gewinnsparverein abgeführt. Frage: - Müssen die Zinsen aus der Verzinsung des "Gewinnsparkonto"-Guthabens beim Kunden im Rahmen des Kapitalertragsteuereinbehalts berücksichtigt werden? - Oder ist aufgrund der Regelungen in der Sparordnung und den Auslosungsbestimmungen von einem Verzicht vor Entstehung der Zinsen (ähnlich eines finalen Gehaltsverzicht) auszugehen, sodass ein Zufluss von Zinsen beim Kunden ausscheidet?
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