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Zinsen,Polen,Abgeltungssteuertarif

Der Steuerpflichtige A (Privatperson) ist an einer polnischen GmbH zu 90 % beteiligt. Aus einem Gesellschafterdarlehen erzielt der Steuerpflichtige Zinseinkünfte. Sind die Zinsen mit 25 % (Abgeltungssteuer) oder mit dem tariflichen Steuersatz zu versteuern? U.E. gilt die Abgeltungssteuer, da § 32 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nummer 7 EStG nur für Zinseinkünfte aus inländischen Beteiligungsgesellschaften gilt. Frage zur Anwendbarkeit des § 32d Abs. 2 Nummer 1a. Ist es richtig, dass der tarifliche Steuersatz für nahestehende Personen bei Vorliegen einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft keine Anwendung findet.
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