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Verluste,Eintragung in der Steuerbescheinigung,Lebensversicherung

Unser Mandant hat eine Steuerbescheinigung der A-Versicherung mit Ausweis eines Verlustes von 1.000 €. Es handelt sich um: Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Wo wird dieser Betrag in der Steuererklärung 2021 eingetragen?
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