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InvStG,Ausländische Investmentfonds,Verlust

In meiner heutigen Frage geht um die Veräußerung von ausländischen Investmentfonds, die vor 2018 erworben worden sind. Es hat sich dabei ein Veräußerungsverlust ergeben (Erlös niedriger als Anschaffungskosten). Wie kann dieser steuerlich geltend gemacht werden?
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