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§ 17 EStG,§ 20 EStG

Einkünfte aus Kapitalvermögen Anrechnung von Verlusten Ein Mandant arbeitet als Angestellter bei einer in Deutschland ansässigen GmbH. Er besitzt 3 % der Anteile an dieser GMBH. Diese Anteile möchte er im Jahr 2023 veräußern. Es wird ein beachtlicher Veräußerungsgewinn erzielt werden. Der Mandant besitzt darüber hinaus ein Aktiendepot. In diesem Depot sind Werte enthalten die ganz erhebliche Verlust ausweisen. Unser Mandant überlegt nun, diese Aktien zu verkaufen und den Verlust zu realisieren. Er fragt dann, ob er den Gewinn aus dem Verkauf der Anteile an der GmbH mit den Verlusten aus dem Verkauf von Aktien verrechnen kann. Wir wollen ihm mitteilen, dass er sich von der die Aktien verwahrenden Bank am Jahresende eine Bescheinigung geben lassen muss, in der der Verlust ausgewiesen wird. Ist dies zu treffend? Weiter würden wir ihm dann mitteilen, dass die Verrechnung möglich ist. Der Gewinn aus dem Verkauf der 3 % Anteile an der GmbH mit den Verlusten aus Aktien führt im Ergebnis dazu, dass ein geringerer Betrag zu versteuern ist. Ist dies zu treffend? Der verbleibende Gewinn würde nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert . Ist dies zutreffend?
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