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Kapitalertragsteuer,Beschränkte Steuerpflicht,DBA Schweiz

Guten Tag, eine natürliche Person ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH in D. Es handelt sich um eine Holding. Diese hat von einer Beteiligungsgesellschaft eine Gewinnausschüttung erhalten. Nun möchte der Gesellschafter seinerseits eine Gewinnausschüttung an sich vornehmen. Wie ist nun zu verfahren? Ist (k)ein Steuereinbehalt vorzunehmen? werden Bescheinigungen oder besondere Formalien notwendig?
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