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Rückzahlung Kapitalrücklage,steuerliches Einlagekonto,Anschaffungskosten

Meine Mandanten sind als Eheleute alleinige Gesellschafter einer GmbH, der Ehemann hält 10 % und die Ehefrau 90 % der Anteile, zum 31.12.2021 gliederte sich das Eigenkapital wie folgt: 80.000 € Stammkapital 400.000 € Kapitalrücklage (Einzahlung des Rechtsvorgängers in den 90er Jahren) 200.000 € Gewinnvortrag 680.000 € gesamt Das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG beträgt laut letztem Bescheid des Finanzamts 793.000 €. Die Kapitalrücklage soll nun in voller Höhe 10/90 an die Gesellschafter ausgezahlt werden, die Gewinnvorträge sollen nicht angerührt und weiter vorgetragen werden. Frage: Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich auf Ebene der GmbH und der Gesellschafter durch die Auszahlung der Kapitalrücklage?
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