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Kapitaleinkünfte,zinsloses,Darlehen

Wir haben aktuell folgenden Fall: Unsere Mandanten gewähren ihrer Tochter ein zinsloses Darlehen. Auf die Schenkung des Zinsvorteils haben wir unsere Mandanten bereits hingewiesen. Gibt es hierzu einkommensteuerliche Probleme? Sind die Zinsen mit 5,5 % (gem. § 12 (3) BewG) einkommensteuerpflichtig? Wenn ja, in welchem Jahr? Wir sind darauf gestoßen, dass der Darlehensbetrag (trotz zinsloser Vereinbarung) in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt wird und die Zinsen dann möglicherweise versteuert werden müssen. Unserer Meinung nach würde dann allerdings eine Doppelbesteuerung mit Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer vorliegen.
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