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§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG,§ 43 EStG,Liquidation

Ein Mandant ist 100-%-Gesellschafter einer GmbH i.L., deren Liquidation beendet wird. Die Beteiligung wird im Privatvermögen gehalten. Die Auskehrungen im Rahmen einer Liquidation, die nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen, sind m.E. Auschüttungen an den Anteilseigner. Fragen: Ich gehe davon aus, dass auf diese Ausschüttung im Rahmen der Liquidation auch Kapitalertragsteuer einzubehalten ist? Wann wird diese fällig und ist beim Finanzamt anzumelden: am Stichtag der Liquidationsschlussbilanz oder am Tag der Feststellung durch den Liquidator oder zu einem anderen Zeitpunkt?
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