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Dividenden,Anmeldung,Säumniszuschläge

Es wurde von einer GmbH eine Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage im Jahr 2021 an den Gesellschafter ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer gemacht. Die GmbH hatte jedoch noch nicht die ausschüttungsfähigen Gewinnvorträge ausgeschüttet, und deshalb war eine steuerfreie Ausschüttung aus der Kapitalrücklage noch nicht möglich. Meine Frage: Wie berichtige ich dies am besten?
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