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Darlehen,GmbH

Ein Mandant (natürliche Person) ist alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer einer Holding-GmbH. Diese hat eine GmbH erworben (100 % Anteile). Der Kaufpreis wurde zum Teil über ein KfW-Darlehen finanziert. Dieses Darlehen wurde aber dem Gesellschafter als natürliche Person gewährt. Dieser hat das Darlehen zu denselben Konditionen an seine Holding weitergeleitet. Die Holding zahlt die Zins- und Tilgungsraten direkt an die KfW. Sind die Zinseinkünfte und die damit zusammenhängenden eigenen Zinsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung der natürlichen Person anzusetzen, der er ja letztendlich keine Überschusserzielungsabsicht hat?
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