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Investmentfonds,Fremdwährung,Gewinnermittlung

Mein Mandant hat am 01.12.2021 Anteile eines auf US-Dollar lautenden Aktienfonds gekauft und diesen Kauf von seinem US-Dollarkonto bezahlt. Im Zeitpunkt dieses Kaufes hat mein Mandant seitens der Depotbank (Sparkasse) einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von ca. 12 T€ erhalten. Diese Bonifikation hat den Kaufpreis somit gemindert. Im September 2023 hat er diese Aktienfondanteile verkauft. Der Verkaufspreis in USD lag ca.7.000 $ unter dem Kaufpreis in USD am 2.12.2021. Unter Berücksichtigung des zum Verkaufszeitpunktes in 2023 gestiegenen Dollarkurses ergab sich laut Sparkasse jedoch ein positiver Ertrag von insgesamt ca. 14 T€. Kauf und Verkauf haben in US-Dollar stattgefunden. Der Veräußerungsgewinn bzw. -betrag wurde wiederum seinem Dollarkonto gutgeschrieben. Mein Mandant ist nun der Auffassung, dass er keinen Veräußerungsgewinn zu versteuern hat, da Kauf und Verkauf der Anteile ja in Dollar stattgefunden hat und er durch die Abwicklung auf seinem Dollarkonto ja auch im US-Dollar investiert geblieben ist. Der "Veräußerungsgewinn" kommt ja nur zustande, weil die Sparkasse "intern" bei Kauf und Verkauf der Anteile den Dollarbetrag jeweils in Euro umgerechnet hat. Hierzu habe ich folgende Frage: Ist es richtig, dass hier ein Veräußerungsgewinn aus Aktienfond zu versteuern ist, obwohl der Dollarkurs im Verkaufszeitpunkt USD 7000 unter den Anschaffungskosten am 2.12.2021 lag?
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