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Abtretung Lebensversicherung,Steuerschädlichkeit

Unser Mandant hat zur Sicherung eines Darlehens seine Lebensversicherung teilweise (in Höhe des Darlehens) zur Sicherung im Jahr 2023 abgetreten (Altvertrag, Abschluss 1997, Laufzeit bis 2027). Das Finanzamt hat die Steuerschädlichkeit festgestellt, da das Darlehen nicht unmittelbar für steuerunschädliche Zwecke (Finanzierung einer vermieteten Immobilie) verwendet wurde, sondern eine Vorfinanzierung damit getilgt wurde. Frage: bei Auszahlung der LV unterliegen die Erträge aus der Versicherung der Einkommensteuer, betrifft das die kompletten Erträge oder nur diejenigen ab dem Zeitpunkt der Steuerschädlichkeit?
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