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Wegzug,USA

„Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin ist an einer gewerblichen Holding-KG (keine GmbH & Co. KG!) beteiligt. Wesentliches Betriebsvermögen der Holding sind diverse GmbH-Beteiligungen. Hinsichtlich der Holding-KG ist unklar, ob diese die Kriterien für eine inländische Betriebsstätte im Sinne der DBA erfüllt. Die Mandantin befindet sich im Masterstudium und möchte nächstes Jahr (2024) für 12 Monate Auslandstudiensemester in den USA absolvieren. Die Mandantin hat keine eigene Wohnung in Deutschland bzw. wird die bestehende Studentenwohnung am Studienort nicht beibehalten. Sie hat allerdings weiterhin ein Zimmer im Haus ihrer Eltern. Eine eigene Haushaltsführung ist im Elternhaus allerdings nicht möglich. Droht durch den Studienaufenthalt in den USA die Entstrickungsbesteuerung der GmbH-Anteile gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG? Wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn die Mandantin eine eigene Wohnung in Deutschland beibehielte?"
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