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Verluste,Verrechnung

Mein Mandant hat Verlustvorträge in Höhe von 300.000 € aus Einkünften aus Kapitalvermögen – ohne Veräußerung von Aktien und ohne private Veräußerungsgeschäfte. Im Folgejahr hat er Gewinne aus Kapitalerträgen aus Dividenden in Höhe von 70.000 € und Gewinne aus Veräußerung von Aktien in Höhe von 330.000 €. Frage: Kann er die Verluste des Vorjahres aus Kapitalvermögen – ohne Veräußerung von Aktien – mit den positiven Einkünften aus der Veräußerung der Aktien verrechnen?
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