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§ 20 IV S. 5 EStG,Verlustausgleich,Termingeschäfte

Seit dem 01.01.2021 ist die Verlustverrechnung bei Termingeschäften inkl. CFDs auf 20.000 € beschränkt worden (§20 Abs. 6, S. 5 EStG n.F.). In der Steuerbescheinigung 2021 wird dieser Tatbestand ignoriert. Welches Vorgehen empfehlen Sie: die Abgabe der Anlage KAP auf Grundlage der Steuerbescheinigung oder die Korrektur der Werte mit entsprechender Erläuterung. Gibt es zu dieser Gesetzesänderung bereits anhängige Verfahren?
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