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§ 20 EStG,§ 8b Abs. 3 Satz 2 KStG,vGA in der Einkommensteuer

A ist Gesellschafter/Geschäftsführer der B-GmbH. Die B-GmbH mietet von der C-GmbH, die ebenfalls A gehört, ein Grundstück. Im Jahr 2020 veräußert er die Anteile der B-GmbH an seinen Sohn, der A auch in der B-GmbH als Geschäftsführer ablöst. Für die Jahre 2017 bis 2019 wird vom Finanzamt eine Betriebsprüfung angesetzt. Nach Auffassung der Betriebsprüfung zahlt die B-GmbH eine überhöhte Miete an die C-GmbH und behandelt die zu viel gezahlte Miete als vGA. Die vGA wird dem A zugerechnet, da er im Prüfungszeitraum Gesellschafter war. Der Sohn ist mit den Prüfungsfeststellungen einverstanden und will hiergegen nicht vorgehen. Frage: Kann A mit Ergehen des Einkommensteuerbescheids, der die vGA berücksichtigt, im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen die Feststellungen im Prüfungsbericht vorgehen?
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