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Veräußerung,Anteile

Ich habe folgende Frage. Die Anteile an einer GmbH sollen zum 1.1.2024 verkauft werden. Die Altgesellschafter möchten Folgendes in den Notarvertrag aufnehmen: Das mit den verkauften Geschäftsanteilen verbundene Recht zum Gewinnbezug für das Geschäftsjahr 2023 sowie etwa noch nicht verteilter Gewinn vergangener Geschäftsjahre steht den Verkäufern zu. Kann es hier zum Problem der Erhöhung des Veräußerungspreises kommen?
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