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verdeckte Gewinnausschüttung,§ 17 EStG,Verbrauchstheorie

Mein Mandant (Privatperson) hat aus seiner GmbH A (Gesellschafteranteile 80%) eine Beteiligung an einer anderen GmbH B zum Nennwert 5.000,00 gekauft und am nächsten Tag als Privatperson an eine andere Person (dieser hält die anderen Anteile an der GmbH B verkauft für 295.000,00 Euro. Es lief alles über einen Notar. Eigentlich wäre es ja Teileinkünfteverfahren in der privaten Steuererklärung und dann versteuern zum individuellen Steuersatz. Jetzt ist die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung aufgekommen. Wenn ich nun eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Finanzverwaltung übermittel mit der Abgeltungsteuer, muss ich dann trotzdem die Gewinne aus der Veräußerung versteuern in der privaten Steuererklärung? Das wäre ja doppelt. Bin ich dazu verpflichtet?
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