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Mitarbeiterbeteiligung,Veräußerung,Schätzung

Ich bitte um Stellungnahme/Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Unser Mandant ist seit 2019 Angestellter eines amerikanischen Unternehmens mit Niederlassung in Deutschland. Er ist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, die Arbeitsleistung wird ebenfalls ausschließlich in Deutschland erbracht. Das Unternehmen gewährt unserem Mandanten sein Gehalt teilweise durch die Überlassung von Mitarbeiteraktien. Dies geschieht in Form von Restricted Stock Units (RSU´s) und Performance Stock Units (PSU´s). Die Programme haben für gewöhnlich eine Laufzeit von 4 Jahren. Auf den Gehaltsabrechnungen ist ersichtlich, in welcher Höhe RSU´s und PSU´s in das Depot des Stpfl. geflossen sind (Vesting). Diese werden auch dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Zur Tilgung der Steuer wird ein Teil der Aktien direkt wieder verkauft (Sell to cover). Die Anschaffungsvorgänge (Menge/Preis/Datum) sind vollständig nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch der spätere Verkauf von einzelnen Aktien. Das Depot wird vom Arbeitgeber gestellt. Im Jahr 2021 erfolgte ein Anbieterwechsel. Aufgrund dieses Wechsels sind die Daten aus den Jahren 2019 – 2021 nicht mehr nachvollziehbar und können auch nicht mehr beschafft werden. Erst ab dem Jahr 2022 können tatsächliche Verkäufe anhand von Auszügen und Abrechnungen der Bank nachvollzogen werden. In den Jahren 2020 und 2021 haben definitiv Verkäufe stattgefunden. Fraglich ist nun, ob es eine adäquate Möglichkeit ist, die Veräußerungsgewinne- bzw. Verluste rechnerisch zu ermitteln indem man die Gesamtmenge der im Zeitraum 2020 und 2021 verkauften Aktien unter Anwendung der Fifo-Methode gleichmäßig monatlich verteilt. Erwerb im Zeitraum 2019 – 2022: 866 St. Bestand zum 31.12.2022: 425 Verkäufe nachweislich 2022: 242 Verkäufe rechnerisch 2020 – 2021: 199 Im Durchschnitt verteilt auf 2 Jahre wären das somit 8,3 Aktien pro Monat. Es würde jeweils der Aktienkurs zum 15. des Monats als Verkaufspreis angenommen da lt. den Depotauszügen 2022 die Käufe und Verkäufe im Jahr 2022 auch jeweils zum 15. stattgefunden haben. Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Es wäre sehr hilfreich wenn ich bis zum Vormittag des 11.08. eine Antwort erhalten könnte.
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