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§ 20 EStG,Kapitalvermögen,Zurechnung

Sachverhalt: Die Mutter überträgt 200.000 Euro aus ihrem Vermögen auf das Konto/Depot einer Bank, bei der ein Referenzkonto auf Ihren Namen geführt wird. Als wirtschaftlich Berechtigter ist ihr Sohn genannt. Die Erträge werden ausschließlich auf das Konto der Mutter gezahlt. Es wurde im Innenverhältnis vereinbart, dass der Mutter die Nutzung des Betrages lebenslang zusteht. Einen notariellen Vertrag gibt es nicht. Später wird die Bank gewechselt. Dabei wird der Betrag/die Anlagen auf ein bestehendes Depot des Sohnes bei einer anderen Bank übertragen. Die Erträge werden wiederum nur an die Mutter/auf das Konto der Mutter ausgezahlt. Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist die steuerliche Zurechnung bei der Mutter vorzunehmen?
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