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Verzicht,Verzinsung,Bewertung

Meine Mandantin überträgt ein Haus auf ihre Enkeltochter. Hierzu wird ein Kaufpreis angenommen der etwa 2/3 des Gesamtwertes des Objektes beträgt. Der zu zahlende Kaufpreis ist zinsfrei nach Ableben der „Veräußerin“ an die beiden Söhne (Vater und Onkel der Erwerberin) zu zahlen. Entstehen durch die „Nichtverzinsung“ ggf. Kapitaleinkünfte da der Kaufpreis auf einen Barwert abgezinst werden müsste?
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