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Nießbrauch an einem Gesellschaftsanteil,§ 13a ErbStG,§ 20 EStG

Die Eheleute sind zu jeweils 26 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt. Beide wollen nun ihre Anteile auf den Sohn, der bereits 24 % der Anteile hält, übertragen und sich den Nießbrauch daran vorbehalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, a. die Stimmrechte auf den Sohn zu übertragen und nur das Recht an den Gewinnausschüttungen zurückzubehalten oder b. auch die Stimmrechte zurückzubehalten. Für beide Alternativen stellen sich folgende Fragen: 1. Ist es möglich (unter Einhaltung anderer Voraussetzungen wie Lohnsumme, Verwaltungsvermögen usw.), die Verschonungsregelungen des § 13a ErbStG in Anspruch zu nehmen? 2. Wie werden die künftigen Gewinnausschüttungen einkommensteuerlich behandelt?
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