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partiarisches Darlehen,Kapitalertragsteuerabzug

Wann ist in folgendem Fall von einem Zufluss auszugehen, wann ist die Kapitalertragsteuer fällig? Ist aufgrund der momentanen/geänderten (Liquiditäts-)Lage ein Grund gegeben, von der bisherigen Vorgehensweise abzuweichen? Es handelt sich um partiarische Darlehen, die verzinst werden. Die Darlehensgewährung erfolgt von deutscher GmbH an deutsche GmbH, fremde Dritte. Der Zins wird nicht ausgezahlt, sondern dem Darlehen zugeführt/zugebucht und künftig mitverzinst. Der Darlehensgeber ist auch EK-Geber, allerdings unter 50 % und kein GF. Die Darlehen bestehen schon seit mehreren Jahren. Bislang wurde das Ganze als Novation angesehen. Die Zubuchung der Zinsen auf den Darlehensstand wurde als Zufluss angesehen und mit der Feststellung des JA wurde die KapESt abgeführt. Der Schuldner war nicht zahlungsunfähig. Das Stehenlassen geschah streng genommen in beider Interesse: Beim Schuldner gab es keinen Zahlungsabfluss, der Gläubiger bekam Zinseszinsen. Nun fragt der Mandant, ob für thesaurierte Zinsen überhaupt KapESt anfällt. Hintergrund: Die Liquiditätslage ist angespannt, die Zahlung der KapESt lässt sich nach Aussage des Mandanten nicht zeitnah zur Jahresabschlusserstellung bzw. Feststellung des JA einplanen. Wenn man den Vorgang neu zu beurteilen hätte, könnte man zum Schluss kommen, dass die Nicht-Auszahlung vorrangig im Interesse des Schuldners sei. Das würde bedeuten: kein Zufluss. Allerdings hat man es in der Vergangenheit anders gesehen und beurteilt. Wie ist das Ganze für die Vergangenheit zu beurteilen: als Fall, in dem beide partizipiert haben und es nicht eindeutig im Interesse eines der Beteiligten lag? Haben wir es bisher womöglich falsch gesehen? Gibt diese neue Situation Anlass genug, das Ganze anders zu beurteilen?
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