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Einkommensteuer,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Darlehenszinsen

Mein Mandant betreibt eine Gastwirtschaft in der Rechtsform eines Einzelunternehmers. Da der er von der Bank kein Geld bekommen hat, hat hier der Sohn ein Darlehen bei der Bank aufgenommen und dieses an den Betrieb des Vaters weitergegeben. Im Betrieb des Vaters sind die Zinsen (Darlehensvertrag liegt vor) abzugsfähige Betriebsausgaben. Hier ist die Frage, ob beim Sohn die Zinsen, welche er vom Vater für dieses Darlehen bekommt, einerseits Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen und die Zinsen, welche der Sohn für dieses Darlehen an die Bank bezahlt, hiermit verrechenbar sind, da ja grundsätzlich im Rahmen der Abgeltungsteuer keine Werbungskosten abzuziehen sind. Gewinn macht der Sohn hieraus nicht.
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