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atypische Unterbteiligung an GmbH- Anteilen,Wirtschaftliches Eigentum,Einkünfte bei Veräußerung

Es besteht eine atypisch stille Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil. An der GmbH Der Gesellschafter der GmbH hält 100 % GmbH-Anteile. Der Gesellschaft beteiligt einen fremden Dritten an seinen GmbH-Anteilen zu 50%, als atypisch stiller Unterbeteiligter. Der atypisch stille Unterbeteiligte verkauft seine Unterbeteiligung an den Gesellschafter der GmbH. Der atypisch stille Unterbeteiligte bezog bisher Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn eine Gewinnausschüttung erfolgte. Wenn der atypisch stille Unterbeteiligte seine Beteiligung veräußert und dabei einen Gewinn erzielt, können diese Gewinne ebenfalls als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet werden. Fragen: Welche steuerlichen Konsequenzen hat das für den Hauptbeteiligten? Wird der Kaufpreis, den er leisten muss, als Anschaffungskosten seiner GmbH-Anteile gewertet? Kann die GmbH selbst diese Anteile erwerben? Und wie würden diese in der Bilanz ausgewiesen?
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