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Altvertrag Lebensversicherung,Einmalzahlung,§ 20 Abs. 1 Nr 6 EStG

Privatperson A hat einen Rentenversicherungsvertrag mit Versicherungsbeginn zum 01.04.1988 abgeschlossen. Versicherungsablauf ist der 01.04.2023. Als Versicherungsleistung ist sowohl eine monatliche Altersrente als auch eine einmalige Kapitalabfindung möglich. A vollendet das 60. Lebensjahr angenommen zum 01.09.2023. Es soll eine einmalige Kapitalabfindung erfolgen. Wie sind die steuerlichen Auswirkungen, wenn die Auszahlung vor Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt?
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