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Einkommensteuer,Abgeltungssteuer,Nahe Angehörige

Meiner Frage liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Der Ehemann betreibt ein Ingenieurbüro. Die Ehefrau ist Angestellte bei ihrem Ehemann und vermietet fremdüblich das Firmengebäude an diesen. Weitere Einkunftsquellen hat die Ehefrau nicht. Für das Firmengebäude läuft die bisherige Finanzierung bei der Bank jetzt aus und da der Ehemann über ausreichen liquide Mittel verfügt, würde er der Ehefrau gerne ein Darlehen gewähren. Die Hausbanken wären ebenfalls bereit, die Anschlussfinanzierung zu gewähren, aber das ist nicht gewollt. Frage: Würden die Zinserträge beim Ehemann der Abgeltungssteuer unterliegen? Oder doch der tariflichen Steuer weil eine wirtschaftliche Abhängigkeit gegeben ist? Vielen Dank für Ihre Expertise.
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