Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 20 EStG,Liquidation

Für eine sich seit dem 31.3.2020 in Liquidation befindliche GmbH beträgt laut Bescheid vom 16.2.2023 des Finanzamts (Bescheid zum 31.12.2021 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG) das auszukehrende Eigenkapital laut Liquidationsschlussbilanz (Schlussauskehrung) 115 T€. Nach Abzug der Nennkapitalrückzahlung von 25 T€ möchte das Finanzamt 90 T€ als Bezüge des Anteilseigners i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfassen. Folgende Fragen stellen sich uns: 1. Ist dies korrekt? 2. Muss eine Kapitalertragsteueranmeldung für die GmbH i.L. beim Finanzamt abgegeben werden? 3. Ist der Gewinn i.S.d. § 17 EStG dann mit null zu erfassen? 4. Wann wären die Einkünfte i.S.d. § 20 EStG zu erfassen, im Veranlagungszeitraum 2023, also mit Abgabe der Kapitalertragsteueranmeldung? 5. Ist ein Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer für diese etwaigen Kapitalerträge möglich?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen