Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 32d Abs. 2 EStG,Sparer-Pauschbetrag,Gesellschafterdarlehen

Ein Mandant ist 100-%-Gesellschafter einer GmbH. Er hat dieser GmbH ein verzinsliches Darlehen gewährt. Ich habe dem Mandanten gesagt, dass ihm aufgrund seiner Mehrheitsbeteiligung kein Sparer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuerveranlagung gewährt wird. Da andere Werbungskosten nicht anfallen, sind die vereinbarten Zinsen ungekürzt dem laufenden Steuertarif zu unterwerfen. So verstehe ich den § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b i.V.m. Satz 2 EStG. Der Mandant besteht auf den Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Meine Frage: Ist dem Mehrheitsgesellschafter bei der Besteuerung der Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen der Sparer-Pauschbetrag zu gewähren (Annahme: Weitere Kapitaleinkünfte liegen nicht vor)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen