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Anrechnung ausl. Quellensteuer,Abgeltungsteuer

Folgender Sachverhalt: Eine im Senegal ansässige Tochtergesellschaft unserer Mandantin, einer deutschen Aktiengesellschaft, hat Nachrangdarlehen ausgegeben, die von deutschen Privatpersonen (unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland) und von deutschen institutionellen Anlegern, häufig als Kapitalgesellschaften, jeweils gezeichnet wurden/werden. Laut der Aussage der senegalesischen Tochtergesellschaft ist diese verpflichtet, eine Quellensteuer einzubehalten in Höhe von 16 % bzw. 17 % (muss noch endgültig geklärt werden, wie hoch der %-Satz ist). Ich gehe folgend erstmal von 17 % aus. Abrechnung wie folgt: Zinsen in Höhe von 1.000 T€ Quellensteuer Senegal 170 T€ Auszahlungsbetrag 830 T€ Wir gehen bislang davon aus, dass der Bruttozins aus dem Nachrangdarlehen in Deutschland steuerpflichtig ist sowohl bei einer deutschen Kapitalgesellschaft als auch bei Privatpersonen. Was passiert mit dieser einbehaltenen Quellensteuer im Rahmen der Veranlagungen der Anleger in Deutschland? Es gibt kein DBA zwischen Deutschland und Senegal! Und es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass es sich um eine der deutschen Einkommensteuer oder Abgeltungsteuer entsprechende Quellensteuer handelt. 1. Besteht die Möglichkeit einer Anrechnung auf die Kapitalertragssteuer, ggf. auch nur zum Teil? 2. Besteht die Möglichkeit eines Abzugs bei dem Ertrag, ggf auch nur zum Teil?
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