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Einkommensteuer,Einkünfte aus Kapitalvermögen,Durchlaufender Kredit

Die Mutter hat bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen. Einen Teil des Darlehens hat sie an ihren Sohn weitergereicht. Notariell wurde vereinbart, dass der Sohn auf den erhaltenen Anteil des Darlehens Zinsen in Höhe der Zinsen an die Mutter zahlt, die die Mutter an die Bank zahlt. Der Sohn hat das Darlehen benötigt, um Erbschaftsteuer zahlen zu können, und setzt die Zinsen daher nicht als Werbungskosten an. Ist mein Verständnis richtig, dass es sich hierbei um eine Weiterleitung eines Teils eines Darlehens handelt, für das die Mutter keine Kapitalerträge in Höhe der vom Sohn erhaltenen Zinsen geltend machen braucht, da diese in voller Höhe den Zinsen entsprechen, die die Bank berechnet (dies unter der Betrachtung, dass im Außenverhältnis die Mutter Schuldnerin ist und im Innenverhältnis eine Aufteilung des Darlehens vorgenommen wurde)?
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