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§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG,Rückkauf des Vertrags

Mandantin hat im Jahr 2011 eine Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherungsnehmer: Mandantin Versicherte Person: deren Tochter Bis Juli 2021 wurden insgesamt Beiträge in Höhe von 128.523 € eingezahlt (gem. Bestätigung der Versicherungsgesellschaft). Die Versicherung wurde mit Wirkung Juli 2021 gekündigt und von der Versicherung wurden 102.000 € ausgezahlt. Kann die Differenz in Höhe von (128.523 € abzgl. 102.000 € =) 26.523 € bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden? Besteht die Möglichkeit eines vertikalen Verlustausgleichs?
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